Wirtschaftsrechtliche Streitbeilegung nach ZPO und HGB

Wir beraten und vertreten Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Unser Fokus liegt auf Schiedsverfahren, Vertragsstrafen und der Gestaltung durchsetzbarer Klauseln.

§ 1029 ZPO
Schiedsvereinbarungen – Form und Gestaltung

Klare Vorteile für Ihr Unternehmen

Warum Unternehmen auf uns setzen

Rechtssichere Schiedsvereinbarungen

Wir prüfen und gestalten Schiedsklauseln nach § 1029 ZPO, die vor staatlichen Gerichten Bestand haben. Das Risiko unwirksamer Vereinbarungen sinkt auf ein Minimum.

Geprüfte Klauseln, die halten
Durchsetzbare Vertragsstrafen

Unsere Vertragsgestaltung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu §§ 348, 349 HGB. Sie erhalten Klauseln, die im Streitfall nicht herabgesetzt werden.

Rechtsprechungskonforme Gestaltung
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Wir bestimmen den Schiedsort und das anwendbare Recht nach UNCITRAL-Modellgesetz. Ihre Schiedssprüche werden in Deutschland und international anerkannt.

Grenzüberschreitende Durchsetzung
Prozessführung nach ZPO

Unsere Prozessvertretung vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten folgt der strikten Systematik der Zivilprozessordnung. Keine überraschenden Fristversäumnisse.

Strukturierte Verfahrensführung
Vertragsanalyse nach HGB

Wir untersuchen Ihre Handelsverträge auf typische Fallstricke im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Das schließt die Prüfung von AGB und Handelsbräuchen ein.

Systematische Risikoerkennung

Visuelle Einblicke in die Streitbeilegung

Schlüsselmomente aus unserer Beratungspraxis – von der Vertragsanalyse bis zur Schiedsverhandlung.

Vertragsprüfung am Konferenztisch
Vertragsprüfung nach HGB Analyse von AGB und Vertragsstrafenklauseln im B2B-Kontext.
Schiedsverhandlung im Sitzungssaal
Schiedsverhandlung gemäß § 1029 ZPO Formelle Anforderungen und Protokollführung bei Ad-hoc-Verfahren.
Dokumentenprüfung mit Paragrafen
Durchsetzung von Vertragsstrafen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu § 348 HGB.
Internationale Schiedsklausel im Vertrag
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Bestimmung des Schiedsgerichtsorts nach UNCITRAL-Modellgesetz.

Erste Einschätzung Ihres Falls

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Basis von ZPO und HGB und geben Ihnen innerhalb von drei Werktagen eine verbindliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und nächsten Schritten.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schiedsverfahren einleiten

Sie haben eine wirksame Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO? Wir übernehmen die Verfahrensführung von der Klageschrift bis zum Schiedsspruch – inklusive Zustellung und Beweisaufnahme.

Schiedsverfahren beauftragen

Vertiefende Analysen zur Streitbeilegung

Ergänzende Beiträge zu Schiedsverfahren, Vertragsgestaltung und internationaler Handelsschiedsgerichtsbarkeit nach ZPO und HGB.

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